Kurs Betriebssanitäter
Ansprechpartner
DRK - Kreisverband
Rheingau-Taunus
Kreisgeschäftsstelle
Tel: 06124-3000
Ausbildungsabteilung
Mo - Mi | 8.00 bis 13.00 Uhr |
Do | 8.00 bis 12.30 Uhr |
Am Kurpark 8
65307 Bad Schwalbach
Ausnahmen:
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Sie müssen dort einen Genehmigung beantragen, Link
BG Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW); Die Ausbildung muß vorab beantragt werden, Link
Unfallkasse Hessen (UKH): Nutzen die bitte das Antragsverfahren Link
Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst
Die Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst gliedert sich nach dem DGUV Grundsatz 304-002 in zwei Stufen:
- Grundlehrgang: Grundlegende, allgemeingültige sanitätsdienstliche Ausbildung
- Aufbaulehrgang: Eine vorwiegend auf betriebliche Aufgaben aufbauende Ausbildung
Nach §27 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-V A 1) darf der Unternehmer als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen die von einer Stelle aus- und fortgebildet worden sind, welche von den Unfallversicherungsträgern zugelassen ist. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat an verschiedenen Standorten diese Zulassung erhalten.
Das Deutsche Rote Kreuz lässt diesen Lehrgang durch den Landesverband Hessen ausbilden.
Weitere Informationen erhalten Sie <LINK https://www.drk-hessen.de/seminare/seminare-fuer-unternehmen/betriebssanitaeter.html - external-link-new-window "Öffnet internen Link in neuem Fenster">unter diesem Link</link>