Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Ansprechpartner
DRK - Kreisverband
Rheingau-Taunus
Kreisgeschäftsstelle
Tel: 06124-3000
Ausbildungsabteilung
Mo - Mi | 8.00 bis 13.00 Uhr |
Do | 8.00 bis 12.30 Uhr |
Am Kurpark 8
65307 Bad Schwalbach
Ausnahmen:
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Sie müssen dort einen Genehmigung beantragen, Link
BG Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW); Die Ausbildung muß vorab beantragt werden, Link
Unfallkasse Hessen (UKH): Nutzen die bitte das Antragsverfahren Link
Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.
Unser Kursangebot richtet sich an
- Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
- alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten,
- Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.
Hinweise
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
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